*** MD-Aktuell: Wir unterstützen Dich auf dem Weg zu deiner PV-Anlage ***

Deine Photovoltaik-Anlage anmelden

Wenn Deine Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen soll, muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
Wir zeigen Dir, was Du noch beachten musst und welche weiteren Eintragungen eventuell notwendig sind.

ANMELDUNG

- Betreiber, Bundesnetzagentur & Finanzamt -

Jede an das Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlage in Deutschland muss angemeldet werden.

Hierfür ist ein Eintrag in das Marktstammdatenregister (MaStR) erforderlich. Diese Regelung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Anlagen. Hier erfährst Du wie die Anmeldung funktioniert, welche Fristen es gibt und welche weiteren Meldefristen und Pflichten es gibt.

Welche Photovoltaikanlagen sind

anmeldepflichtig?

Die Registrierung von Photovoltaikanlagen regelt die Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR). Hier sind alle Gas- und Stromerzeugenden Anlagen sowie deren Batteriespeicher eingetragen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

Auch als Privatperson musst Du deine Anlage anmelden, wenn Sie an das Stromnetz angeschlossen ist. Die Eintragungspflicht besteht unabhängig von der Tatsache ob Du mit Deiner Anlage einspeist oder nicht. Sie entfällt lediglich wenn Deine Anlage nicht an das Stromnetz angeschlossen ist (sog. Inselanlagen).

Die Bundesnetzagentur hat das MaStR ins Leben gerufen, um eine bessere Planung für zukünftige Ausbauten im Stromnetz zu ermöglichen und Angebot und Nachfrage am Markt besser zu verstehen. Außerdem soll es die Registrierung von neuen PV-Anlagen für Dich leichter machen.

Registrierung

Um Dich und Deine Anlage zu registrieren, klicke einfach auf diesen Link, um auf die Website des Marktstammdatenregisters zu gelangen. Diese Daten benötigst Du für die Registrierung:

  1. Deine Kontaktdaten
  2. Den Standort von Deiner Photovoltaikanlage
  3. Die technischen Daten der PV-Anlage (Nennleistung usw.)

Abhängig von der Bauart Deiner Anlage können die geforderten technischen Daten variieren. Für weitere Informationen findest Du hier eine Übersicht der Bundesnetzagentur.

 

Unser Angebot

Im Zuge Deiner neuen Unabhängigkeit können wir die Registrierung Deiner Anlage für Dich übernehmen. Registriere Dich mit Deinen Daten bei der Bundesnetzagentur - alles Weitere übernehmen wir!

 

Übrigens

Batteriespeicher müssen zusätzlich angemeldet werden. Auch Änderungen wie zum Beispiel Vergrößerungen Deiner Anlage musst Du registrieren lassen.

Anmeldefristen

Deine Photovoltaikanlage mit Netzanschluss musst Du innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dies ist aber natürlich auch schon vorher möglich. Das gilt im Übrigen auch für die Anmeldung von Stromspeichern.

Übrigens: Diese Anmeldung musst Du auch vorweisen können, wenn Du eine Förderung in Anspruch nimmst (z. B. von der KfW)

Ist Deine Anlage nicht angemeldet, bekommst Du die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von Deinem Netzbetreiber nicht ausgezahlt. Ebenso kann nach § 95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Bußgeld verhängt werden, wenn Du die Anmeldung versäumst oder falsche Daten angibst.

Anmeldung bei Deinem Netzbetreiber

Deine Photovoltaikanlage mit Netzanschluss muss vor Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber kann eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, wobei bei kleinen Anlagen auf Hausdächern in der Regel keine Probleme auftreten. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern, und es wird empfohlen vor dem Montagetermin eine Genehmigung zu besitzen, da die Anlage ohne Genehmigung nicht in Betrieb genommen werden darf.

Dein Installateur erstellt dir nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage und Genehmigung seitens des Netzbetreibers ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses wird mit dem Nachweis der Registrierung bei der Bundesnetzagentur zusammen an den Netzbetreiber geschickt, um die Einspeisevergütung Deiner Anlage ausschütten zu können.

Steuerbefreiung

Steuerfreie Solarstromerzeugung: Einfachheit und Vorteile für Privathaushalte

Dank des Jahressteuergesetzes 2022 ist die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage für viele Hausbesitzer noch attraktiver geworden.

Photovoltaikanlagen sind seit Anfang 2023 in der Regel von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für neu installierte als auch für einige bereits bestehende Anlagen und vereinfacht die Abwicklung erheblich.

Wann gilt die Steuerbefreiung für meine PV-Anlage?

Damit Sie von der Steuerbefreiung profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anlagengröße: Ihre Photovoltaikanlage darf eine maximale Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp) nicht überschreiten. Zum Vergleich: Die meisten Anlagen auf Einfamilienhäusern liegen zwischen 5 und 15 kWp.
  • Standort: Die Anlage muss am oder in der Nähe Ihres Wohngebäudes oder an einem öffentlichen Gebäude errichtet werden.
  • Eigennutzung: Sie sind der Anlagenbetreiber und die Rechnungen laufen auf Ihren Namen.
  • Inbetriebnahme: Die Anlage muss ab Januar 2023 in Betrieb genommen worden sein.

Erfüllen Sie diese Kriterien, können Sie sich über erhebliche Steuerersparnisse freuen.